Falls Sie mich für ein Scheidungsverfahren beauftragen möchten, können Sie das Kontaktformular verwenden. Ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzten und die weiteren Verfahrensschritte erläutern.

 

Die Kosten einer Scheidung richten sich grundsätzlich nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute sowie weiterer Faktoren und sind gesetzlich geregelt. Natürlich gibt es die Möglichkeit auch zu sparen, z.B. wenn man sich einig ist und auf einen zweiten Anwalt verzichtet.“

 

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Um Ihnen schnell auf die gängigsten Fragen antworten zu können benötigen wir natürlich Informationen. Ein Auftrag kommt mit dem Ausfüllen nicht zustande. Wir klären erst über die entstehenden Kosten auf, bevor Sie entscheiden ob Sie uns beauftragen!

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Nutzen Sie unser Kontaktformular um keine Zeit zu verlieren. Mit dem Ausfüllen und Abschicken wird noch kein Vertrag geschlossen. Die Informationen helfen uns Ihre Daten bei einer Beauftragung richtig aufzunehmen. Die Daten werden selbstverständlich erst dann gespeichert, wenn ein Auftrag zustandekommt.

 

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

 

 

Wir sind erreichbar:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag

08:30 - 12:00

14:00 - 17:00

 

Mittwoch, Freitag

08:30 - 12:30

 

Besprechungstermine bieten wir auch zu anderen Zeiten an.

 

 

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