Rechtsanwalt Koecke:

 

Ich berate Sie in allen Belangen des Individualarbeitsrechts, d. h. der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber.

 

Dies beinhaltet die Überprüfung des Arbeitsvertrages und die sich hieraus ergebenden Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc.

 

Im Kündigungssfall begleite ich Sie durch das gerichtliche Kündigungsschutzverfahren.

 

Auch Gleichbehandlungsfragen und Mobbing beinhaltet mein Tatigkeitsfeld.

 

Ganz wichtig: Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Wir sind erreichbar:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag

08:30 - 12:00

14:00 - 17:00

 

Mittwoch, Freitag

08:30 - 12:30

 

Besprechungstermine bieten wir auch zu anderen Zeiten an.

 

 

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© Koecke Rechtsanwalt in Wörth

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