Rechtsanwalt Koecke:

 

 

Die Wahrscheinlichkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden steigt mit zunehmender Verkehrsdichte von Jahr zu Jahr. Jeder, der sich im Straßenverkehr bewegt, weiß, dass es auch ihn jederzeit ohne eigenes Verschulden treffen kann. Überlassen Sie dann die Geltendmachung der Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche nicht dem Zufall, insbesondere nicht Dritten, die auch eigene Interessen verfolgen. Ein Anwalt steht auf der Seite seines Mandanten und ist nur diesem gegenüber verpflichtet. Bei einem fremdverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflicht auch die Kosten des Anwalts.

 

Teuer kann es auch werden, wenn man mal nicht aufgepaßt. Zu schnell unterwegs und schon wurde man geblitzt. Unter Umständen droht dann sogar ein Fahrverbot. Ohne anwaltliche Vertretung ist kaum jemand in der Lage, sich gegen Ermittlungsbehörden und vor Gericht effektiv zur Wehr zu setzen und seine Rechte effektiv wahrzunehmen.

 

Waren gar Alkohol oder Drogen im Spiel? Dann ist die Fahrerlaubnis unmittelbar in Gefahr! Nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten mit einem Anwalt an Ihrer Seite.

 

Ich berate und vertrete Sie in diesen und allen anderen verkehrsrechtlichen Fragen, wie z.B. bei

 

  • Unfallregulierungen
  • Schmerzensgeld
  • Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen 
  • Führerscheinsachen (z.B. MPU, Maßnahmen in der Probezeit, Fahrerlaubnisentziehung)
  • Autokauf  (z.B. Sachmängelhaftung, Vertragsrücktritt, Finanzierung)
  • Leasing  (z.B. Haftung für Schäden, Streit bei der Fahrzeugrückgabe)



Wir sind erreichbar:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag

08:30 - 12:00

14:00 - 17:00

 

Mittwoch, Freitag

08:30 - 12:30

 

Besprechungstermine bieten wir auch zu anderen Zeiten an.

 

 

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